Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing.

 

1.  Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. Seite 737), folgende Verordnung:

§ 1                 

Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019 wird wie folgt geändert:

1.     Die Aufzählung in § 2 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:

-        Der Anlage 6 ganztägig

2.     Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c wird folgender Buchstabe angefügt:

d) Die Gebühren werden in den Bereichen der Anlage 6 (Bahnhof West) wie folgt festgesetzt:

Parken bis zu einer Höchstparkzeit von

24 Stunden               1,50 €

3.     Um die Anlage 6 „Parkplatz Bahnhof  West“ erweitert:

 

§2

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.