Sitzung: 28.07.2020 GR/2020/07/28
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing.
1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren
auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von
Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796),
zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl.
Seite 737), folgende Verordnung:
§ 1
Die Verordnung über die Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Verkehrsflächen der Gemeinde Tutzing (Parkgebührenverordnung) vom 14. November 2019 wird wie folgt geändert:
1. Die Aufzählung in § 2 wird um folgenden
Spiegelstrich erweitert:
- Der Anlage 6 ganztägig
2. Nach § 3 Nr. 1 Buchstabe c wird folgender Buchstabe
angefügt:
d) Die Gebühren werden in den Bereichen der Anlage 6 (Bahnhof West) wie folgt festgesetzt:
Parken bis zu einer Höchstparkzeit von
24 Stunden 1,50 €
3. Um die Anlage 6 „Parkplatz Bahnhof West“ erweitert:
§2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft.