Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Anwesend: 19

Beschluss:

Aufgrund des Standes des Bebauungsplanverfahrens wird für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ Planreife erklärt.

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 28. Mai 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Weiterhin wird einer Befreiung von der Festsetzung I. 3.5 (Nebenanlagen innerhalb von Bauräumen) dahingehend zugestimmt, dass die drei Luftauslässe für die Tiefgaragen-Entrauchung und für die Abluft aus dem Rückkühlerraum außerhalb der Bauräume situiert werden dürfen, soweit die Abluftschächte ebenerdig ausgeführt werden.