Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Anwesend: 19

Beschluss:

Aufgrund des Standes des Bebauungsplanverfahrens wird für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ Planreife erklärt.

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 28. Mai 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Weiterhin werden folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ zugestimmt:

 

1.    Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung I. 3.5 (Nebenanlagen innerhalb von Bauräumen) dahingehend, dass die drei Luftauslässe für die Tiefgaragen-Entrauchung und für die Abluft aus dem Rückkühlerraum außerhalb der Bauräume situiert werden dürfen, soweit die Abluftschächte ebenerdig ausgeführt werden.

 

2.    Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung I. 2.3 (Wandhöhe) hinsichtlich der Überschreitung der Wandhöhen wegen der Attika im 1. Obergeschoss um 20 cm und im 2. Obergeschoss um 5 cm.