Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag vom 24. Juni 2020 auf isolierte Befreiung von der Festsetzung 10.2 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ wird zugestimmt. Der Bau- und Ortsplanungsausschuss erteilt eine isolierte Befreiung dahingehend, dass anstatt des festgesetzten Stellplatzes im westlichen Bereich des Grundstückes ein Carport erstellt werden darf.

 

Diese isolierte Befreiung konnte gewährt werden, da keine keine Grundzüge der Planung berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und keine Beeinträchtigungen nachbarlicher Interessen ersichtlich sind. Die isolierte Befreiung ist mit den öffentlichen Belangen vereinbar.