Sitzung: 21.07.2020 BOA/2020/07/21
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 46 „Tutzing Nordwest – östlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 9 „Ludwig-Behr- / Bockmayrstraße“, wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 31. März 2020 gefasst.
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, dass das Baufenster auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/11 geändert wird, so dass die Firstrichtung des Gebäudes künftig eine West-Ost-Ausrichtung aufweist.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes wird nunmehr der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.