Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Der Gemeinderat erlässt folgende Satzung:

 

1. Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. Seite 737), folgende Satzung:

§ 1

Die Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen (Grün- und Parkanlagensatzung – GPAS) vom 11. Juni 2015 wird wie folgt geändert:

1.      Die Aufzählung in § 1 Nr. 1 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:

-        Bagneres-de-Bigorre Park

2.      Nach § 2 Nr. 3 Buchstabe j werden folgende Buchstaben angefügt:

k)    Hunde auf Kinderspielplätzen mitzuführen.

l)      das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Biotopen, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an einer kurzen, nicht mehr als 1,50 m langen, reißfesten Leine geführt werden in folgenden Parkanlagen:

                 i.             Brahmspromenade (in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr)

                ii.             Bagneres-de-Bigorre Park

3.      § 8 erhält folgende Fassung:

Gemäß Art 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer vorsätzlich in den Grün- und Parkanlagen

  1. die in § 2 aufgeführten Verhaltensvorschriften nicht befolgt,
  2. einer Benutzungssperre nach § 3 zuwider handelt
  3. der Beseitigungspflicht nach § 7 nicht nachkommt
  4. einer aufgrund des § 5 erlassenen Anordnung nicht Folge leistet
  5. einem gemäß § 6 ausgesprochenen Platzverweis zuwider handelt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.