Sitzung: 07.07.2020 GR/2020/07/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Der Gemeinderat erlässt folgende Satzung:
1. Satzung
zur Änderung der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. Seite 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. Seite 737), folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die
Benutzung öffentlicher Grün- und Parkanlagen (Grün- und Parkanlagensatzung –
GPAS) vom 11. Juni 2015 wird wie folgt geändert:
1.
Die Aufzählung in
§ 1 Nr. 1 wird um folgenden Spiegelstrich erweitert:
-
Bagneres-de-Bigorre Park
2.
Nach § 2 Nr. 3
Buchstabe j werden folgende Buchstaben angefügt:
k)
Hunde auf Kinderspielplätzen mitzuführen.
l)
das Freilaufenlassen bzw. das Mitführen von Hunden
auf Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen oder Biotopen, außer auf den Wegen
in diesen Bereichen, wenn die Hunde an einer kurzen, nicht mehr als 1,50 m
langen, reißfesten Leine geführt werden in folgenden Parkanlagen:
i.
Brahmspromenade (in der Zeit von 09:00 bis 19:00
Uhr)
ii.
Bagneres-de-Bigorre Park
3.
§ 8 erhält
folgende Fassung:
Gemäß Art 24 Abs. 2 Satz 2 der
Gemeindeordnung (GO) kann mit Geldbuße bis zu 2.500 € belegt werden, wer
vorsätzlich in den Grün- und Parkanlagen
- die in § 2
aufgeführten Verhaltensvorschriften nicht befolgt,
- einer
Benutzungssperre nach § 3 zuwider handelt
- der
Beseitigungspflicht nach § 7 nicht nachkommt
- einer
aufgrund des § 5 erlassenen Anordnung nicht Folge leistet
- einem gemäß §
6 ausgesprochenen Platzverweis zuwider handelt.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.