Beschluss: zur Kenntnis genommen

Kenntnisnahme:

 

Die beiden gewählten weiteren Bürgermeister sind bereits in der direkt vorhergehenden Amtszeit als stellvertretende Bürgermeister vereidigt worden, so dass eine erneute Vereidigung gemäß Art. 27 Abs. 4 KWBG nicht erforderlich ist.