Sitzung: 05.05.2020 GR/2020/05/05
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Kenntnisnahme:
Die beiden gewählten weiteren Bürgermeister sind bereits in der direkt vorhergehenden Amtszeit als stellvertretende Bürgermeister vereidigt worden, so dass eine erneute Vereidigung gemäß Art. 27 Abs. 4 KWBG nicht erforderlich ist.