Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 24. März 2020 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird eine Befreiung von der Festsetzung des Art. 7 Abs. 1 Satz 2 der Tutzinger Ortsbausatzung (Errichtung von Tiefgaragen) erteilt.

 

Derzeit ist die Erschließung des Grundstückes noch nicht gesichert. Die Zuwegung erfolgt über eine nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche, welche sich im Privatbesitz (es liegt keine Dienstbarkeit zur Überfahrung vor) befindet.