Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

Die Markierungspläne wurden durch das Landratsamt Starnberg, dem Staatlichen Bauamt Weilheim sowie durch die Polizei Starnberg geprüft und freigegeben.

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Markierung eines Schutzstreifens für den Radverkehr auf OD Tutzing im Zuge der St2063 wurde mit 29. Januar 2020 vom Landratsamt Starnberg erteilt.

Die Markierungsarbeiten werden voraussichtlich ab April ausgeführt.