Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Aufgrund des Schreibens des Landratsamtes Starnberg vom 14. Januar 2020 schließt sich der Bau- und Ortsplanungsausschuss der Rechtsauffassung des Kreisbauamtes an, hebt den Beschluss vom 24. Juli 2019 zur Frage 2. des gegenständlichen Antrages auf Vorbescheid vom 25. Juni 2019 auf und fasst folgenden Beschluss:

 

 

Lfd. Nr.

Frage

Antwort

 

Frage 2:

Ist die Abgrabung des Geländes von bis zu ca. 1,20 m,

wie im Schnitt A-A angegeben, zulässig?

 

Antwort: Ja