Sitzung: 14.01.2020 GR/2020/01/14
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tutzing
(Landkreis Starnberg)
für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 22.908.200,00
€
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 7.111.100,00
€.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1 für
land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 280
v.H.
1.2 für
Grundstücke (B) 330
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 €
festgesetzt.
§ 6
Diese
Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Tutzing, 14.01.2020 Gemeinde
Tutzing
Marlene
Greinwald
Erste
Bürgermeisterin
mehrheitlich beschlossen Ja: 15 Nein: 1
Anwesend: 16
Der Gemeinderat
beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2019-2023.