Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 21. November 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Obere Kellerwiese / Fischerbuchet“ bestehen seitens der Gemeinde Tutzing Bedenken, ob die Festsetzung des Bauraumes noch Gültigkeit besitzt, da bei einigen Gebäuden die Baugrenzen bereits überschritten sind. Hierzu sind in der Vergangenheit mehrere Befreiungen erteilt worden.

 

Das Kreisbauamt wird gebeten zu überprüfen, ob die Festsetzung II. 2.2. (Baugrenze) des Bebauungsplanes „Obere Kellerwiese / Fischerbuchet“ noch Gültigkeit besitzt.

 

Höchstvorsorglich wird einer Befreiung von der Festsetzung II. 2.2. (Baugrenze) des Bebauungsplanes für die nachträgliche Genehmigung des gegenständlichen Wintergartens zugestimmt.