Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 25. Oktober 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

 

Begründung:

 

Das beantragte Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabrikgelände Lindemannstraße – ehem. Bayer. Textilwerke“ zu den Werbeanlagen..

 

 

Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass die Situation der Werbeanlagen in der Realität mehrfach nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 62 entspricht. Insofern wird die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern des Grundstückes, bzw. mit den Betreibern der Geschäftsbetriebe Gespräche zu führen, um einen geordneten Zustand der Werbeanlagen herzustellen.

Darüber hinaus soll von den Betreibern gefordert werden, zu den Nachtzeiten möglichst viele Werbeanlagen aus ökologischen Gründen auszuschalten.