Sitzung: 03.12.2019 GR/2019/12/03
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „zwischen Seestraße und Johannishügel“.
Mit der Bebauungsplanänderung wird das Architekturbüro Hörner, 86956 Schongau, beauftragt.
Der Gemeinderat überträgt das gesamte Bebauungsplanverfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.