Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Gemeinde Tutzing setzt die im Antrag gestellten Aufforderungen bereits um.

 

In allen auslaufenden bzw. in neuen Pachtverträgen wird die Umweltklausel eingesetzt. Diese beinhaltet, dass der Pächter verpflichtet ist, den Pachtgegenstand ordnungsgemäß und pfleglich zu bewirtschaften. Dabei hat er dem Umweltschutz in besonderer Weise Rechnung zu tragen, insbesondere auf Bodengesundheit, Gewässer- und Artenschutz zu achten. Der Pächter hat die Natur- und Landschaftsschutzvorschriften bei der Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes einzuhalten. Mineraldünger und Pflanzenbehandlungsmittel wie Glyphosat, Pestizide, Herbizide, Fungzide, usw. sind untersagt. Des Weiteren ist der Umbruch von Grünland zu Ackerland nur mit Einwilligung der Gemeinde gestattet.

 

Die Gemeinde Tutzing bestärkt den Antrag der Tutzinger Liste.