Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 16. Oktober 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Gleichzeitig wird einer Befreiung von der Festsetzung 2.1 (Maß der baulichen Nutzung – GR) mit der Maßgabe erteilt, dass sich diese Befreiung nur auf den gegenständlichen Antrag bezieht und keine Auswirkungen auf künftige Vorhaben auf dem betreffenden Flurstück hat (z. B. Beseitigung Bestandsgebäude und Neubau, Erweiterung, etc.).