Sitzung: 19.11.2019 BOA/2019/11/19
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Beschluss:
Der Satzungsbeschluss vom 15. Oktober 2019 wird aufgehoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein erneutes Auslegungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB mit folgenden Inhalten durchzuführen:
§ 2 Nr. 2.2 des Bebauungsplanes wird durch folgende Festsetzungen konkretisiert:
- Innerhalb der privaten Grünflächen sind Veränderungen des natürlichen Geländes, Bodenverdichtungen, Herbiszideinsatz und Düngungen unzulässig.
- Es sind nur private Verkehrsflächen und Stellplätze zulässig.
- Gebäude, Carports, Garagen und sonstige bauliche Anlagen sind unzulässig.