Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Satzungsbeschluss vom 15. Oktober 2019 wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein erneutes Auslegungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB mit folgenden Inhalten durchzuführen:

 

§ 2 Nr. 2.2 des Bebauungsplanes wird durch folgende Festsetzungen konkretisiert:

 

-       Innerhalb der privaten Grünflächen sind Veränderungen des natürlichen Geländes, Bodenverdichtungen, Herbiszideinsatz und Düngungen unzulässig.

 

-       Es sind nur private Verkehrsflächen und Stellplätze zulässig.

 

-       Gebäude, Carports, Garagen und sonstige bauliche Anlagen sind unzulässig.