Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 08. September 2019 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing 09. September 2019) wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da die öffentlich in Erscheinung tretende Ansicht des Kellerfundaments nicht den Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 2, entspricht.

 

Die vom Bauwerber nachgereichten Varianten zur Bereinigung der Situation werden zur Kenntnis genommen.

 

Nach erfolgter Rücksprache mit Herrn Architekten Büscher spricht sich der Ausschuss für die Variante 1 (Aufschüttung bzw. Antreppung des Geländes in Form einer Anböschung der Terrasse bis zu 1,0 m Höhe) aus. Aus Sicht des Ausschusses und des Städteplaners ist die hohe Aufschüttung aufgrund der starken Hanglage des Grundstücks und dessen Topografie ausnahmsweise möglich.

 

Frau erste Bürgermeisterin Greinwald wird ermächtigt, einem Tekturantrag auf Baugenehmigung, der der vorgenannten Variante 1 entspricht, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.