Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Gemeinderat Tutzing stimmt dem Antrag bzw. dem Schreiben des Amtes für Datenverarbeitung, Breitband und Vermessung Landsberg am Lech, Außenstelle Starnberg, vom 19. September 2019 und dem diesem Beschluss als Bestandteil beigefügten Lageplan in Bezug auf die Einbeziehung der Fl. Nr. 9/53 in das Gemeindegebiet Tutzing vollinhaltlich zu.

 

Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass für die Eingliederung des Uferstreifens Fl. Nr. 9/53, parallel zur Fl. Nr. 146/3 der Gemarkung Tutzing verlaufend, ein deutliches öffentliches Interesse gegeben ist. Dies vor dem Hintergrund der in dem gegenständlichen Bereich bereits in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung sowie zur Sicherung bzw. Festschreibung der gegenwärtigen Situation in naturfachlicher, städteplanerischer und touristischer Hinsicht.

 

Aus Sicht der Gemeinde Tutzing bestehen keine dringenden Gründe, die dem öffentlichen Wohl entgegenstehen.

 

Der Gemeinderat ist damit einverstanden, dass im Umgliederungsgebiet das Recht der aufzunehmenden Gebietskörperschaften gilt.