Sitzung: 08.10.2019 GR/2019/10/08
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
1. Der Gemeinderat verlängert die Aufstellungsfrist für die Funkübertragungsstelle mit einem provisorischen Dreiecks-Stahlgitter-Antennenmasten und einem Technikcontainer als sog. „Fliegenden Bau“ auf der Fl. Nr. 485/2 der Gemarkung Tutzing um drei Monate, also bis zum 30. Januar 2019.
einstimmig beschlossen Ja: 17
Nein: 0 Anwesend: 17
2. Der Gemeinderat beschließt, den Standort 1 im Bereich der Fl. Nr. 485, nicht mehr weiterzuverfolgen und eine Aufstellung des temporären Funkübertragungsmastes im Bereich des Standortes 2 auf der Fl. Nr. 485/2 zu forcieren.