Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

1.    Der Gemeinderat verlängert die Aufstellungsfrist für die Funkübertragungsstelle mit einem provisorischen Dreiecks-Stahlgitter-Antennenmasten und einem Technikcontainer als sog. „Fliegenden Bau“ auf der Fl. Nr. 485/2 der Gemarkung Tutzing um drei Monate, also bis zum 30. Januar 2019.

 

einstimmig beschlossen     Ja: 17   Nein: 0   Anwesend: 17

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, den Standort 1 im Bereich der Fl. Nr. 485, nicht mehr weiterzuverfolgen und eine Aufstellung des temporären Funkübertragungsmastes im Bereich des Standortes 2 auf der Fl. Nr. 485/2 zu forcieren.