Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 18. Juni 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

Befreiungen von den Festsetzungen der Baugrenze und der GFZ des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ werden nicht gewährt.

 

Für den Fall der Einreichung eines Antrages auf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes, signalisiert der Gemeinderat seine Zustimmung.

 

 

Begründung:

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 „Schnupfenwiesen“ in der rechtsverbindlichen Fassung von 1979.

 

Der vorliegende Antrag auf Baugenehmigung überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze (Terrasse im Süden) und die festgesetzte Geschossflächenzahl. Beide Festsetzungen sind als Grundzüge der Planung zu werten, so dass einer Überschreitung nicht zugestimmt werden kann.