Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Anwesend: 15

 

Beschluss:

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 17. Juli 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen verweigert.

 

Für die Dachform der geplanten Garage (Pultdach anstatt Satteldach) wird keine Befreiung von den Festsetzungen der Tutzinger Ortsbausatzung gewährt.

 

 

Begründung:

Das Gebäude fügt sich nicht in die Eigenart der umgebenden Bebauung ein.

Die Garage ist gem. Tutzinger Ortsbausatzung wie das Hauptgebäude, also im vorliegenden Fall mit Satteldach, auszubilden.