Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2, Anwesend: 15

 

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 3 „Zwischen Benediktenweg und Traubinger Straße“, betreffend die Fl. Nrn. 335/2, 335/6, 331/2, 331/1 und 331/ Teil, Gemarkung Tutzing, samt Begründung in der Fassung vom 10. September 2019.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Auslegungsverfahren nach § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 und

§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.