Sitzung: 30.07.2019 GR/2019/07/30
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Anwesend: 19
Beschluss:
Für den Neubau der Doppelgarage im Rahmen des gegenständlichen Bauvorhabens, wird eine Befreiung von Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Tutzinger Ortsbausatzung (Dachform Garagen) dahingehend gewährt, dass die Doppelgarage mit einem Flachdach (anstatt Satteldach) mit Dachterrasse ausgebildet werden kann.