Sitzung: 30.07.2019 GR/2019/07/30
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Dem Antrag vom 04. Juni 2019 auf Befreiung von der Festsetzung A. 2. des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 1 „Heimgartenstraße“ in Bezug auf die Überschreitung des Bauraumes im nördlichen Bereich des Grundstückes um 50 cm mit einem Anbau an das bestehende Wohnhaus wird zugestimmt.