Sitzung: 30.07.2019 GR/2019/07/30
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19
8.1 Antrag auf
Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem
provisorischen Dreiecks –Stahlgitter
– Antennenmast und einem
Technikcontainer; befristet bis Ende 2022; Fl. Nr. 485, Gemarkung Tutzing, an
der Kustermannstraße
Beschluss:
Dem Antrag in der Fassung vom 23. Juli 2019 für die temporäre Errichtung einer Funkübertragungsanlage auf Fl. Nr. 485, Gemarkung Tutzing; befristet bis Ende 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
mehrheitlich beschlossen Ja: 18
Nein: 1 Anwesend: 19
8.2 Antrag auf
Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem
provisorischen Dreiecks –Stahlgitter
– Antennenmast und einem
Technikcontainer; befristet bis Ende 2022; Fl. Nr. 485/2, Gemarkung Tutzing, an
der Kustermannstraße
Beschluss:
Dem Antrag in der Fassung vom 29. Juli 2019 für die temporäre Errichtung einer Funkübertragungsanlage auf Fl. Nr. 485/2, Gemarkung Tutzing; befristet bis Ende 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.