Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19

8.1 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem provisorischen Dreiecks  –Stahlgitter –  Antennenmast und einem Technikcontainer; befristet bis Ende 2022; Fl. Nr. 485, Gemarkung Tutzing, an der Kustermannstraße

 

Beschluss:

Dem Antrag in der Fassung vom 23. Juli 2019 für die temporäre Errichtung einer Funkübertragungsanlage auf Fl. Nr. 485, Gemarkung Tutzing; befristet bis Ende 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

mehrheitlich beschlossen    Ja: 18   Nein: 1   Anwesend: 19

 

 

 

8.2 Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit einem provisorischen Dreiecks  –Stahlgitter –  Antennenmast und einem Technikcontainer; befristet bis Ende 2022; Fl. Nr. 485/2, Gemarkung Tutzing, an der Kustermannstraße

 

Beschluss:

Dem Antrag in der Fassung vom 29. Juli 2019 für die temporäre Errichtung einer Funkübertragungsanlage auf Fl. Nr. 485/2, Gemarkung Tutzing; befristet bis Ende 2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.