Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Anwesend: 19

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt die Flächen auf Fl. Nrn. 485 und 485/2, Gemarkung Tutzing im Änderungsverfahren einarbeiten zu lassen und das Auslegungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.