Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Die Bauvoranfrage in der Fassung vom 15. Mai 2019 wird abgelehnt.

 

 

Begründung:

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1826 der Gemarkung Traubing befindet sich vollständig im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, so dass eine Bebauung nicht zulässig ist.

 

Eine Privilegierung oder sonstige Gründe, die zu einer Zustimmung führen könnten, liegen nicht vor.