Sitzung: 25.06.2019 BOA/2019/06/25
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9
Beschluss:
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt dem Antrag vom 26. Mai 2019 auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung und eines Einfriedungstores auf der Fl. Nr. 608/5 der Gemarkung Tutzing zu und erteilt gleichzeitig folgende Befreiungen:
- Art. 7 Abs. 2 Tutzinger Ortsbausatzung hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraums
- Art. 5 a Tutzinger Ortsbausatzung hinsichtlich der Einfriedung als Metallzaun
Die isolierten Befreiungen werden unter folgenden Auflagen erteilt:
1. Das Einfriedungstor ist mit einer Funksteuerung zu versehen.
2. Der beantragte Zaun ist mit heimischen Gehölzen zu hinterpflanzen; dabei ist darauf zu achten, dass die Bepflanzung so erfolgt, dass sie künftig nicht in den öffentlichen Straßenverkehrsraum des Himbeerweges hineinragt.
3. Das Einfriedungstor ist in offener Bauweise zu gestalten.