Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt dem Antrag vom 26. Mai 2019 auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Einfriedung und eines Einfriedungstores auf der Fl. Nr. 608/5 der Gemarkung Tutzing zu und erteilt gleichzeitig folgende Befreiungen:

 

-       Art. 7 Abs. 2 Tutzinger Ortsbausatzung hinsichtlich der Nichteinhaltung des Stauraums

 

-       Art. 5 a Tutzinger Ortsbausatzung hinsichtlich der Einfriedung als Metallzaun

 

 

Die isolierten Befreiungen werden unter folgenden Auflagen erteilt:

 

1.    Das Einfriedungstor ist mit einer Funksteuerung zu versehen.

 

2.    Der beantragte Zaun ist mit heimischen Gehölzen zu hinterpflanzen; dabei ist darauf zu achten, dass die Bepflanzung so erfolgt, dass sie künftig nicht in den öffentlichen Straßenverkehrsraum des Himbeerweges hineinragt.

 

3.    Das Einfriedungstor ist in offener Bauweise zu gestalten.