Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beantwortet die im Antrag auf Vorbescheid vom

15. Mai 2019 gestellten Fragen wie folgt:

 

Frage Nr.

Frage

Antwort / Beschluss

 

1

 

Kann das bestehende Wohngebäude wie im Plan dargestellt mit einem Satteldach aufgestockt werden, wenn sich dabei eine max. Wandhöhe von 7,1 m sowie eine maximale Firsthöhe von 9,85 m bei einer Dachneigung von 32° ergeben?

(Anmerkung: Dachgeschoss ist nach Aufstockung  kein Vollgeschoss; da das Gebäude leicht am Hang steht, ergeben sich für die Südseite bis zu 60 cm niedrigere Wandhöhen)

 

Antwort: Ja

 

Mehrheitlicher

Beschluss:

8:1

 

 

 

2

 

Kann eine Aufstockung (bei einer Dachneigung ab 30°) mit 2 verfahrenspflichtigen Gauben versehen werden (Abmessung ca. 1,45 x 2,9 m, Ansichtsfläche größer 4 m²), wenn die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück eingehalten werden?

 

Antwort: Ja

 

Mehrheitlicher Beschluss:

8:1

 

3

 

Kann der Bestand nördlich um einen eingeschossigen Anbau (5,0 x 2,25 m) wie im Plan dargestellt erweitert werden?

 

Antwort: Ja

 

Einstimmiger

Beschluss:

9:0

 

 

 

 

 

 

 

 

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.