Sitzung: 25.06.2019 BOA/2019/06/25
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Beschluss:
Der Bau- und Ortsplanungsausschuss beantwortet die im Antrag auf Vorbescheid vom
15. Mai 2019 gestellten Fragen wie folgt:
Frage Nr. |
Frage |
Antwort / Beschluss |
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1 |
Kann das bestehende Wohngebäude wie im Plan dargestellt mit einem
Satteldach aufgestockt werden, wenn sich dabei eine max. Wandhöhe von 7,1 m
sowie eine maximale Firsthöhe von 9,85 m bei einer Dachneigung von 32°
ergeben? (Anmerkung: Dachgeschoss ist nach Aufstockung kein Vollgeschoss; da das Gebäude leicht am
Hang steht, ergeben sich für die Südseite bis zu 60 cm niedrigere Wandhöhen) |
Antwort: Ja Mehrheitlicher Beschluss: 8:1 |
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2 |
Kann eine Aufstockung (bei einer Dachneigung ab 30°) mit 2
verfahrenspflichtigen Gauben versehen werden (Abmessung ca. 1,45 x 2,9 m, Ansichtsfläche
größer 4 m²), wenn die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück eingehalten
werden? |
Antwort: Ja Mehrheitlicher Beschluss: 8:1 |
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3 |
Kann der Bestand nördlich um einen eingeschossigen Anbau (5,0 x 2,25
m) wie im Plan dargestellt erweitert werden? |
Antwort: Ja Einstimmiger Beschluss: 9:0 |
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Dem Antrag auf Vorbescheid wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.