Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt dem Antrag auf temporäre Verlegung der gegenständlichen sieben Stellplätze von der Fl. Nr. 616/6 auf die Fl. Nrn. 413/11 und 615/9 für den Zeitraum der Tiefgaragen- und Gebäudeerrichtung auf der Fl. Nr. 616/6 zu und erteilt hierfür eine isolierte Befreiung von der Festsetzung I.6.7 des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße, Bräuhausstraße“ mit folgender Auflage:

 

Spätestens mit der Inbetriebnahme von Tiefgarage und Gebäude, müssen die Stellplätze wieder auf die Fl. Nr. 616/6 zurückgeführt, anfahrbar und für die Öffentlichkeit ordnungsgemäß nutzbar sein.