Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Am 04. Juni 2019 wurde ohne weitere schriftliche Ankündigung mit dem Bau des Provisoriums mithilfe eines Autokrans begonnen. Es sollte sich dabei um einen ca. 30 m hohen Gittermast handeln. Am Nachmittag desselben Tages wurde durch den Baukontrolleur des Landratsamtes ein Baustopp verhängt. Erkundigungen bei Herrn Kreisbaumeister Dr. Kühnel ergaben, dass für dieses Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre, welcher durch das Landratsamt zu erteilen ist. Ein entsprechender Bauantrag ging beim Landratsamt jedoch nicht ein. Laut Herrn Dr. Kühnel wäre ein solches Bauwerk an dieser Stelle auch nicht genehmigungsfähig gewesen. Der Baustopp wird momentan aufrechterhalten. Gemäß Absprache zwischen Frau Bürgermeisterin Marlene Greinwald, der Verwaltung und der Deutschen Funkturm GmbH wird nunmehr eilig nach einem konsensfähigen Ersatzstandort gesucht.

 

Frau Marlene Greinwald und die Verwaltung sind seither in ständigem Kontakt mit der Deutschen Funkturm GmbH. Nach jüngster Aussage des zuständigen Mitarbeiters wurde noch kein geeigneter Standort gefunden. Die DFMG hat sich erkundigt, ob die Gemeinde im fraglichen Gebiet ein geeignetes Grundstück besitzt. Folgende Aussagen wurden von der DFMG gemacht:

 

-       Die DFMG ist in Kontakt mit der Architektin des „Rossmann“-Gebäudes an der Bräuhausstraße

 

-       Auf dem Grundstück des ehemaligen Roche-Gebäudes, also der derzeitigen Baustelle, gibt es angeblich keine Möglichkeit, einen provisorischen Mast aufzustellen, da das ganze Grundstück eine Baugrube sein wird.

 

-       Die Verwaltung hat die DFMG gebeten, das Grundstück der sogenannten „Rotunde“ zu prüfen, da dort keine Baustelle ist und nach Augenschein Platz sein müsste. Dies wurde zugesagt.

 

-       Die DFMG hat auch das Würmseestadion ins Auge gefasst, hat aber festgestellt, dass das Gelände zu weit im Süden ist und der Tutzinger Norden dann nicht mehr versorgt wäre.

 

Bei Frau Bürgermeisterin und der Verwaltung gehen zahlreiche Beschwerden von Bürgern wegen mangelhafter Mobilfunkversorgung ein.

Telekom gibt angeblich die Auskunft, dass der Ausfall der Versorgung von der Gemeinde zu vertreten sei, da diese den Einsatzstandort nicht genehmigt hat.

 

Die Verwaltung beantwortet die Beschwerden mit einem kurzen Sachstandsbericht und weist darauf hin, dass die Gemeinde für das Genehmigungsverfahren nicht zuständig ist und darauf keinen Einfluss hat. Die Bürger werden gebeten, ihre Beschwerden entweder an die DFMG oder an die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur zu richten.

 

Die Gemeinde Tutzing hat ebenfalls eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur gerichtet.