Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von der Festsetzung I. 2.1 (Maß der baulichen Nutzung – maximal zulässige GR von Hauptanlagen) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ für die Errichtung von Stellplätzen zu, so dass die Gesamtgrundfläche künftig 1.982,82 m² beträgt.