Sitzung: 04.06.2019 GR/2019/06/04
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Befreiung von der Festsetzung I. 2.1 (Maß der baulichen Nutzung – maximal zulässige GR von Hauptanlagen) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße / Bräuhausstraße“ für die Errichtung von Stellplätzen zu, so dass die Gesamtgrundfläche künftig 1.982,82 m² beträgt.