Sitzung: 07.05.2019 GR/2019/05/07
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Tutzing
§ 1
§ 24 wird wie folgt geändert:
§ 24 - Form und Frist für die Einladung
(1) Die Gemeinderatsmitglieder werden elektronisch unter Beifügung der Tagesordnung zu den
Sitzungen eingeladen. Soweit dies technisch nicht möglich ist, erfolgt die
Einladung schriftlich. Im Falle einer elektronischen Einladung wird die
Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit
Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner
dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt. Die
Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung
ergänzt werden.
(2) Im Falle der elektronischen Ladung
geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers
oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der
Kenntnisnahme zu rechnen ist. Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt
die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes.
(3) Der
Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen,
beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der
Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen werden in einem
technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich
(Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden.
Soweit
dies technisch nicht möglich ist, erfolgt die Zurverfügungstellung schriftlich.
(4) Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3
Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden
bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.
§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Tutzing, den
(Siegel) Marlene Greinwald
Erste Bürgermeisterin