Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende

 

 

Satzung zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Tutzing

 

§ 1

 

§ 24 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 24 - Form und Frist für die Einladung

 

(1) Die Gemeinderatsmitglieder werden elektronisch unter Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. Soweit dies technisch nicht möglich ist, erfolgt die Einladung schriftlich. Im Falle einer elektronischen Einladung wird die Tagesordnung als nicht veränderbares Dokument durch E-Mail oder, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner dies erfordern, durch De-Mail oder in verschlüsselter Form versandt. Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

 

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn sie im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Für den Nachweis des Zugangs einer De-Mail genügt die Eingangsbestätigung nach § 5 Abs. 8 des De-Mail-Gesetzes.

 

(3) Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. Die weiteren Unterlagen werden in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) zur Verfügung gestellt werden.

Soweit dies technisch nicht möglich ist, erfolgt die Zurverfügungstellung schriftlich.

 

(4) Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage; sie kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt werden. Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

 

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Gemeinde Tutzing, den

 

 (Siegel)                                                              Marlene Greinwald

                                                                           Erste Bürgermeisterin