Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt dem Antrag auf isolierte Befreiung in der Fassung vom 05. März 2019 für die Errichtung eines Zaunes auf ca. 20 m entlang der öffentlichen Verkehrsfläche „Unteres Vocherl“ wie folgt zu:

 

-     Befreiung von Art. 5 a) der Tutzinger Ortsbausatzung (Außenanlagen)

 

Der beantragte Zaun darf entgegen der Festsetzungen der Ortsbausatzung aus Metall errichtet werden.

 

 

-     Befreiung von Art. 7 Abs. 2 der Tutzinger Ortsbausatzung (Garagen, Carports und Stellplätze);

 

Der gem. Ortsbausatzung freizuhaltende Stauraum vor den Garagen darf mit einem Tor unmittelbar an der Verkehrsfläche des Unteren Vocherls eingefriedet werden.

Bedingung hierfür ist, dass das Tor mit einer Funksteuerung versehen werden muss, damit die Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Diese Bedingung ist im zu erstellenden Bescheid aufzunehmen.