Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Der Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 05. März 2019 erhält das gemeindliche Einvernehmen.

 

Gleichzeitig wird für beide Garagen eine Befreiung von Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Tutzinger Ortsbausatzung (Dachform) dahingehend erteilt, dass die Dachformen der beiden Garagen von den Dachformen der Hauptgebäude (Lindenallee 2: Pultdach statt Satteldach; Lindenallee 2a: Flachdach statt Satteldach) abweichen dürfen.

 

Das Dach für die dem Gebäude Lindenallee 2a zugeordnete Garage auf der Fl. Nr. 792/3 ist als extensives Gründach auszubilden.