Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss beschließt, dass der Mietvertrag des sog. Thellinraumes in der Bräuhausstraße 3 nicht gekündigt wird. Der Vertrag verlängert sich somit ab 01.11.2020 um 5 Jahre bis zum 31.10.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt eine neue Regelung hinsichtlich des § 8 Abs. 2 mit dem Zweckverband zu vereinbaren, damit eine Untervermietung durch die Gemeinde einfacher geregelt ist. Des Weiteren wird die Verwaltung dem Ausschuss bis zur nächsten Sitzung, einen Vorschlag für die künftigen Untervermietungskriterien und Vermietungsgebühren, zur Beratung vorlegen.