Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

Nach Art. 100 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Bayerischen Gemeindeordnung i.V.m. § 2 der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen der Gemeinde Tutzing und § 1 der 2. Änderung der Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen vom 24.10.2018 wird Frau Magdalena Gerg als Stellvertretung für die Kassenverwalterin rückwirkend zum 01.01.2019 ernannt.