Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Frau Erste Bürgermeisterin Marlene Greinwald berichtet über das Gesetz des öffentlichen Personennahverkehrs in Bayern.

 

Jede Gemeinde ist verpflichtet bis zum 01. Januar 2022 eine barrierefreie Nutzbarkeit der ÖPNV-Haltestellen umzusetzen.

 

Das Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug sind Haltestellen und Fahrzeuge auf Basis der örtlichen Gegebenheiten aufeinander abzustimmen. An der Haltestellenkante ist eine feste, verformungsfreie Fahrspur für das Fahrzeug anzustreben, damit die Einstiegshöhe dauerhaft gewahrt bleibt und Schäden am Fahrzeug verhindert werden. Die Bordsteinhöhe soll mind. 16 cm über Fahrbahnniveau betragen, damit diese auch von Niederflurbussen mit ihren Überhängen problemlos befahrbar sind.

 

Bei der Einrichtung einer Bushaltestelle ist zu berücksichtigen, dass Rollstuhlfahrer ausreichend Bewegungsflächen zum Rangieren vor Bedienungseinrichtungen oder zur Ansteuerung des Einstiegs benötigen.

 

Einbauten und Möblierungen an Haltestellen (z. B. Fahrgastunterstände, Müllbehälter, Fahrkartenautomaten und Haltestellenmast gemäß MVV-Standard) müssen stufenlos erreichbar sein und außerhalb der erforderlichen Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer liegen.

Die Beleuchtung an den ausgewiesenen Standorten müssen ausreichend sein.

 

 

Die Verwaltung wird alle vorhanden Haltestellen prüfen und gegebenfalls eine Sanierung planen.