Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 28. Januar 2019 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 79 „Siedlung Fischerbuchet“ in der planreifen Fassung der 6. Änderung vom 18. Juni 2013 setzt unter Punkt 1.2. (Art der baulichen Nutzung) für das MI 3 Haus 1 fest, dass Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen sind.

Da es sich bei den beantragten Ferienwohnungen um Betriebe des Beherbergungsgewerbes handelt, ist dem gegenständlichen Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, da er nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspricht.