Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

a)    Der Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 21. Januar 2019 erhält das gemeindliche Einvernehmen.

 

b)    Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt einer Ausnahme von der Festsetzung A. 5. d) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 45 „Tutzing Nordwest – westlich der Traubinger Straße“, Teilbebauungsplan 4 „Zwischen Benediktenweg und Boeckelerstraße“, in Bezug auf die Durchbrechung des festgesetzten Grünzuges durch die geplante private Verkehrsfläche (Zufahrt und Zuwegung) zu.

 

c)    Der Bau- und Ortsplanungsausschuss stimmt einer Befreiung von Art. 7 Abs. 2 Satz 1 der Tutzinger Ortsbausatzung, in Bezug auf die Dachform der Garage (begrüntes Pultdach statt Satteldach), zu.

 

 

Begründung:

 

Im Bebauungsplan ist die Durchbrechung des Grünzuges bereits ausnahmsweise vorgesehen, damit das Grundstück ordnungsgemäß erschlossen werden kann. Der Umfang der Durchbrechung entspricht dabei den vom Bau- und Ortsplanungsausschuss festgelegten Vorgaben. Die „Einfahrtstrompete“ ist aus Verkehrssicherheitsgründen und aufgrund der Sichtverhältnisse und der Einfahrt in die schmale Boeckelerstraße notwendig und sinnvoll.

 

Die Dachform der Garage kann aus städtebaulichen Gründen befreit werden, da m.u. in der Vergangenheit in vergleichbaren Fällen bereits mehrfach eine entsprechende Befreiung erteilt wurde und aufgrund des Zwischenbaus zwischen Hauptgebäude und Garage eine Situation entstehen würde, die städtebaulich nicht wünschenswert ist. Nachbarliche Belange sind nicht berührt.

 

 

Herr Gemeinderat Dr. Reiter war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.