Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss nimmt das Schreiben des Rechtsvertreters der Bauwerberin vom 18. Februar 2019 zur Kenntnis, sieht darin aber keine neuen Anhaltspunkte, die zu einem anderen Ergebnis als in den vorausgegangen Sitzungen führen. Das Schreiben wird im Rahmen der anhängigen Bauleitplanung einbezogen. Insofern fasst der Bau- und Ortsplanungsausschuss folgenden Beschluss:

 

 

Der Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 18. Dezember 2018 (Eingang bei der Gemeinde Tutzing am 20. Dezember 2018) wird das gemeindliche Einvernehmen versagt, da die beantragte Planung den künftigen Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 91 „Seeuferbereich“, Teilbebauungsplan 4 und der für die Flurstücke 176 und 177 der Gemarkung Tutzing erlassenen Veränderungssperre entgegensteht.