Sitzung: 05.02.2019 GR/2019/02/05
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 52 „Klenzestraße“ incl. der sechs beschlossenen und
teilweise durchgeführten Änderungsverfahren.
Mit der Bebauungsplanänderung wird das
Architekturbüro Hörner, 86956 Schongau, beauftragt.
Der Gemeinderat überträgt das gesamte
Bebauungsplanverfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, an den Bau- und
Ortsplanungsausschuss.
Die Verwaltung wird beauftragt, das
Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.