Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Klenzestraße“ incl. der sechs beschlossenen und teilweise durchgeführten Änderungsverfahren.

 

Mit der Bebauungsplanänderung wird das Architekturbüro Hörner, 86956 Schongau, beauftragt.

 

Der Gemeinderat überträgt das gesamte Bebauungsplanverfahren, einschließlich Satzungsbeschluss, an den Bau- und Ortsplanungsausschuss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.