Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 1

Der TOP 4 wurde in der Sitzung vor dem TOP 3 behandelt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 78 „Ortszentrum Tutzing“, Teilbebauungsplan 4.1. entsprechend der vom Bauwerber eingereichten und von Herrn Prof. Burgstaller in der Sitzung vorgestellten Planung zu ändern und weiterzuführen (Abbruch des Gebäudes, Neubau etwas abgerückt von der Hauptstraße, Verlegung Seitenflügel in Richtung Westen, Biergarten zur Hauptstraße hin, rückwärtiges Gebäude Verschiebung Richtung Schmiedgasse, Nutzung EG Gaststätte, Restgeschosse und rückwärtiger Bereich als Mitarbeiterwohnungen, Wohnungen und Gewerbe, Tiefgarage).

 

Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes werden Herr Prof. Burgstaller / Frau Treiber beauftragt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauwerbern einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten sowie einen städtebaulichen Vertrag für die städtebauliche Entwicklung des Grundstückes Fl. Nr. 67 der Gemarkung Tutzing abzuschließen.

 

 

Herr Gemeinderat Schuster war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.