Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

 

Die Bauvoranfrage vom 17. Dezember 2018 zur Erweiterung des bestehenden Bauraumes auf der Fl. Nr. 618/5 bzw. für die Aufnahme eines zweiten Bauraumes in den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 64 „Bahnhofstraße 16“ auf dem vorbezeichneten Grundstück wird abgelehnt.

 

Der Bau- und Ortsplanungsausschuss ist der Auffassung, dass aus städtebaulichen Gründen und aufgrund der schwierigen Topgrafie des Flurstückes im nördlichen Bereich, eine Erweiterung des Baurechts zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erfolgen soll.

Ein etwaiger Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes würde somit voraussichtlich abgelehnt werden.