Sitzung: 15.01.2019 GR/2019/01/15
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Parkgebührenverordnung vom 01.08.2018:
Die Ermächtigungsgrundlage wird wie folgt geändert:
„……aufgrund § 10 ZustV vom
16.06.2015, zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 12.07.2017 §
21 Abs. 1 bis 3 ZustVVerk vom 22.12.1998 in Verbindung mit § 6a Abs.
6 und 7 StVG………..“
Die Ortsteile und Straßennahmen werden, soweit nicht erkennbar, als Bildunterschriften in den jeweiligen Anlagen gekennzeichnet.