Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Parkgebührenverordnung vom 01.08.2018:

 

Die Ermächtigungsgrundlage wird wie folgt geändert: „……aufgrund § 10 ZustV vom 16.06.2015, zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 12.07.2017 § 21 Abs. 1 bis 3 ZustVVerk vom 22.12.1998 in Verbindung mit § 6a Abs. 6 und 7 StVG………..“

 

Die Ortsteile und Straßennahmen werden, soweit nicht erkennbar, als Bildunterschriften in den jeweiligen Anlagen gekennzeichnet.