Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12. Februar 2024 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der Riegelwirkung fügt sich das Garagengebäude nicht in die umgebende Bebauung ein.