Sitzung: 19.03.2024 BOA/2024/03/19
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 5, Anwesend: 9
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 12. Februar 2024 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt
Begründung:
Aufgrund der Riegelwirkung fügt sich das Garagengebäude nicht in die umgebende Bebauung ein.