Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Baugenehmigung in der Fassung vom 30. Januar 2024 wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

 

 

Begründung:

 

Aus Sicht der Gemeinde erfordert die Stellplatz und Gargenpflicht keine Überschreitung der Neben-GR bis zu einer GRZ von 0,8.

Das nachbarliche Rücksichtnahmegebot z.B. Verschattung durch die Situierung der Garage unmittelbar vor der Südterrasse des nördlichen Nachbarn wird nicht eingehalten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Bauwerber ein Gespräch zu führen.

 

Die Situierung des Garagengebäudes soll mit Rücksichtnahme auf die nachbarlichen Grundstücke gewählt werden und die Versiegelung des Grundstücks ist zu minimieren.