Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt folgende

 

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing

vom 16.01.2019

(Zweitwohnungssteuersatzung)

 

Die Gemeinde Tutzing erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:

 

§ 1

Änderung

 

§ 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing (Zweitwohnungssteuersatzung) vom 16.01.2019 erhält folgende Fassung:

„Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete.“

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft und ersetzt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing vom 20.11.2023.

 

Tutzing, den XX.XX.2024

 

Ludwig Horn

Erster Bürgermeister