Sitzung: 12.03.2024 GR/2024/03/12
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing
vom 16.01.2019
(Zweitwohnungssteuersatzung)
Die Gemeinde
Tutzing erlässt aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung
(GO) und des Art. 3 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung:
§ 1
Änderung
§ 5 Abs. 1
der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing
(Zweitwohnungssteuersatzung) vom 16.01.2019 erhält folgende Fassung:
„Die
Steuer beträgt im Kalenderjahr 20 v.H. der Jahresnettokaltmiete.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese
Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft und ersetzt die 1. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Tutzing
vom 20.11.2023.
Tutzing, den
XX.XX.2024
Ludwig Horn
Erster
Bürgermeister