Sitzung: 05.03.2024 GR/2024/03/05
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1, Anwesend: 17
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
folgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Tutzing
(Landkreis Starnberg)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund der Art. 63 ff. der
Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Tutzing folgende Satzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 27.277.200,00
€
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.182.200,00
€.
§
2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
1.405.400 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330
v.H.
1.2 für Grundstücke (B) 340
v.H.
2. Gewerbesteuer 300
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Tutzing, Gemeinde
Tutzing
Ludwig
Horn
Erster
Bürgermeister
mehrheitlich
beschlossen: Ja: 16 Nein: 1
Anwesend: 17
Der Gemeinderat beschließt
den Finanzplan für den Zeitraum 2023-2027.